Mittwoch, 19. Januar 2011

Verfahren zum G8-Gipfel in Heiligendamm

Monty Schädel: „Es bleibt der Eindruck: Die Polizei darf als einzige ungestraft vor Gericht lügen!“


Mehr als dreieinhalb Jahren nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat das Verwaltungsgericht Schwerin heute über die damals von der Polizeisondereinheit KAVALA erlassenen Allgemeinverfügung eines Demonstrationsverbotes im Landkreis Bad Doberan verhandelt.
Auch wenn die fünf Richter das Urteil erst für Anfang Februar in Aussicht gestellt haben, machte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung bereits Tendenz eines möglichen Urteils deutlich. Danach würde das umfassende Demonstrationsverbot der Polizei für den Raum auch außerhalb des Schutzzaunes um Heiligendamm, dem Bundesverfassungsgericht folgend, für rechtswidrig erklärt werden. Im Weiteren würde der zweite Klagepunkte der Globalisierungsgegner, festzustellen, dass die damaligen
Polizeiausführungen zur Lageeinschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht auf unwahren und übertriebenen Behauptungen beruhten, sich jedoch erübrigen und keiner Prüfung bedürfen. Eine neue Regelung zur Übernahme der Verfahrenskosten für die
Globalisierungsgegner sei ebenfalls nicht nötig.
In einer ersten Stellungnahme schätzte der Politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK) und damalige Rostocker Koordinator der Gipfelproteste Monty Schädel die Überlegungen des Gerichtes als „abträglich für das Vertrauen in den Rechtsstaat“ ein.

Was in jeder nachmittäglichen Gerichtsshow selbstverständlich ist und für den Rechtsstaat sprechen sollte: „Vor Gericht darf nicht ungestraft gelogen werden“, soll für die Polizei offensichtlich nicht gelten. Monty Schädel: „Die Polizei darf zur Durchsetzung ihrer Interessen vor Gericht die Unwahrheit sagen, und obwohl es nicht nur zugegeben wird und es einen Berg an Belegen dafür gibt, sieht das Gericht keine Veranlassung diesem Sachverhalt auf den Grund zu gehen oder dieses gar zu rügen. Das ist völlig unverständlich und stellt nach der Glaubwürdigkeit der Polizei jetzt auch die Unabhängigkeit von Gerichten und damit zunehmend den Rechtsstaat in Frage!“ Der damalige Koordinator betonte: „Es ist nicht ausreichend, dreieinhalb Jahre später Recht zu bekommen. Noch dazu, wenn man es nicht wahrnehmen konnte. Gerade die Rüge der Verweigerung von Rechten durch öffentliche Instanzen wie der Polizei, machen die Stärke des Rechtsstaates aus. - Bleibt sie aus, ist der Rechtsstaat in Frage gestellt. Es bleibt der Eindruck: Die Polizei darf als einzige ungestraft vor Gericht lügen!“

Der DFG-VK-Geschäftsführer hofft jetzt darauf, dass das Gericht durch die im Verfahren dargelegten Begründungen der Globalisierungskritiker seine Überlegungen überdenkt. „Es geht auch dreieinhalb Jahre nach den Ereignissen nicht darum, dass ein salomonisches Urteil sondern Recht gesprochen wird.“

Dieser Artikel ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.

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