Dienstag, 25. Januar 2011

Busemann: „Kein Verständnis für die Verzögerungen bei Hartz IV-Neuregelung“

Justizminister weiht „kleines Fachgerichtszentrum“ in Lüneburg ein


LÜNEBURG. „Auf gestiegene Verfahrenszahlen kann man nicht ausschließlich mit Personalverstärkungen reagieren. Vielmehr muss an den Ursachen gearbeitet werden“, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann mit Blick auf die Sozialgerichtsbarkeit festgestellt. „Erste Schritte dazu sind getan“, sagte der Justizminister am Dienstag (25. Januar 2011) bei der Einweihung des Fachgerichtszentrums in Lüneburg, wo Verwaltungs- und Sozialgericht jetzt räumlich gemeinsam im Behördenzentrum Ost untergebracht sind.

In der öffentlichen Diskussion seien einige sehr sinnvolle, das sozialgerichtliche Verfahren entlastende Neuregelungen aus dem Blick geraten, für die sich Niedersachsen nachhaltig eingesetzt habe. Als Beispiele nannte Busemann die Neuregelung zu den Kosten der Unterkunft für die Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) sowie die Begrenzung der rückwirkenden Überprüfungsmöglichkeit von Bescheiden auf ein Jahr. „Das wird uns helfen, den ganz erheblichen Aufwand bei einigen Sozialgerichten zu reduzieren ohne das Prinzip der materiellen Gerechtigkeit aus den Augen zu verlieren“, sagte Busemann. Der Justizminister hat kein Verständnis für die Verzögerungen beim Inkrafttreten der neuen Regelbedarfssätze. „Nach meiner Überzeugung ist das von der Bundesregierung vorgeschlagene und vom Bundestag beschlossene Gesetz ausgewogen. Es wird insbesondere auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht“, betonte Busemann. Er könne zwar die Enttäuschung vieler Leistungsbezieher nachvollziehen, die sich eine deutlichere Erhöhung der Regelbedarfssätze gewünscht hätten. Man dürfe aber nicht aus den Augen verlieren, dass es sich bei den Sozialleistungen des SGB II um eine Grundsicherung handele, die weiterhin den Anreiz zur Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung beinhalten solle.

Busemann dankte den Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im Jahr 2010 seien wegen der hohen Zahl der Verfahren Abordnungen an die Sozialgerichte aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit in einer Größenordnung vorgenommen worden, die sieben Richterstellen entsprachen. „Die abgeordneten Kolleginnen und Kollegen der Verwaltungsgerichte haben sich mit sehr großem Arbeitseinsatz eingebracht, sich die neuen Rechtsgebiete erarbeitet und eine sehr große Anzahl von Rechtsstreitigkeiten erledigt“, lobte Busemann. Solche Abordnungen aus den Verwaltungsgerichten führten in einem „kleinen Fachgerichtszentrum“ wie in Lüneburg auch zu einem Zusammenwachsen der beiden Gerichte. Schon deshalb sei „die konzertierte Aktion ein voller Erfolg“, stellte Busemann fest und verwies auf die mit Gerichtszentren verbundenen Synergieeffekte. Zu nennen seien etwa der gemeinsame Eingangsbereich mit Sicherheitseinrichtungen, eine gemeinsamen Poststelle und Bibliothek und ein Sitzungssaalmanagement. „Gerade in Zeiten von Belastungsschwankungen mit personellen Auswirkungen bieten Gerichtszentren interne Ausgleichsmöglichkeiten – jedenfalls bis zu einem gewissen Grade“, machte Busemann deutlich.

„Als Bauherr braucht man neben Geld und starken Nerven auch noch viel Geduld. Ich bin froh, dass wir in schwierigen Zeiten eine Baumaßnahme mit einem Volumen von 1,2 Millionen Euro umsetzen konnten und wir hier ein bürgernahes Gerichtszentrum einweihen können“, so Busemann abschließend.

Dieser Artikel ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.

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