Niedersächsisches
Finanzministerium
17. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages ► TOP 20 b) – Dringliche Anfragen
Scheitert die Rettung der NORD/LB an der EU-Kommission?
Antrag der Fraktion der AfD – LT-Drs. 18/3311
Rede des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers
am 29. März 2019 im Niedersächsischen Landtag
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
die NORD/LB ist in Niedersachsen das größte Kreditinstitut und neben VW eine der größten und wesentlichsten Beteiligungen des Landes.
Die Träger der NORD/LB und ihr Vorstand arbeiten zusammen mit der Sparkassenfinanzgruppe an Bausteinen für eine nachhaltige und solide Ausrichtung der Bank.
Ich habe regelmäßig und laufend zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der NORD/LB, Herrn Bürkle, den Haushaltsausschuss über die Fortschritte in diesem für die NORD/LB und das Land so wichtigen Projekt unterrichtet. Zuletzt standen wir am 27. Februar dem Haushaltsauschuss Rede und Antwort.
Die Landesregierung hat den Niedersächsischen Landtag zudem in einer Sondersitzung am 5. Februar 2019 über den aktuellen Sachstand zur NORD/LB unterrichtet.
Wir befinden uns auch unter Einbindung der zuständigen Bundesministerien in einem fortlaufenden Austausch mit der Bankenaufsicht und mit der Europäischen Kommission.
Wie ich dem Niedersächsischen Landtag bereits dargelegt hatte, ist es das Ziel der Landesregierung, die zugunsten der NORD/LB vorgesehenen Maßnahmen nach dem Europäischen Wettbewerbsrecht beihilfefrei vorzunehmen. Das bedeutet, dass sich das Land so verhalten muss, wie es auch ein privater Investor tun würde.
Die Vorgehensweise der Landesregierung ist der EU-Kommission bekannt und es gibt seitens der EU-Kommission bisher keine Äußerung, dass sie Vorbehalte dagegen hätte.
Die Landesregierung empfindet das Wirken der EU-Kommission für sehr hilfreich, weil sich der Auftrag der Generaldirektion Wettbewerb, eine wettbewerbsneutrale und nach den Gesichtspunkten der ökonomischen Vernunft handelnden Staates mit dem der Landesregierung deckt.
Die EU-Kommission wird den Businessplan und das Geschäftsmodell der NORD/LB – nachdem die letzten Details festgelegt worden sind – prüfen und das Investment auf seine Wirtschaftlichkeit abklopfen.
Die Landesregierung sieht den darauf folgenden Gesprächen mit der EU-Kommission mit einer positiven Erwartungshaltung entgegen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Fraktion der AfD wie folgt:
1. Löst das Engagement der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt einschließlich möglicher Garantien einen sogenannten Beihilfefall aus?
Die Niedersächsische Landesregierung hat das Ziel, die zugunsten der NORD/LB geplanten Kapital- und Garantiemaßnahmen beihilfefrei zu gewähren.
Ich bin davon überzeugt, dass eine Stärkung der NORD/LB, wie wir sie derzeit mit der Sparkassenfinanzgruppe diskutieren und zeitnah final abstimmen, keine wettbewerbswidrige Beihilfe darstellt.
2. Welche Funktion hat die NORD/LB nach Vorstellung der Landesregierung zukünftig im Bankensystem?
Wie bereits im Vorspann erwähnt, sind die letzten Details zur Ausgestaltung des Geschäftsmodells der NORD/LB noch nicht festgelegt worden. Das wird jedoch in Kürze geschehen.
Die Landesregierung sieht die NORD/LB auch künftig als im vor allem im norddeutschen Raum verankertes Kreditinstitut, das als Landes- und Universalbank tätig sein soll.
Kern des Geschäftsmodells sollen das Firmenkundengeschäft, die Immobilienfinanzierung und das Agrarbanking sowie in Abgrenzung zu den Sparkassen das Privatkundengeschäft sein.
Über die Art und Weise der Fortführung der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) werden die künftigen Träger der NORD/LB zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden
3. Welche Voraussetzungen hat die Herauslösung der Braunschweigischen Landessparkasse?
Die BLSK ist eine teilrechtsfähige Anstalt in der NORD/LB, Anstalt öffentlichen Rechts. Sie beschäftigt ca. 1250 Mitarbeiter, verfügt aber nicht über eigene Querschnittsfunktionen wie z.B. IT, Rechnungslegung, Risikocontrolling und Personalwesen. Alle Querschnittsfunktionen werden von der NORD/LB gestellt und intern abgerechnet. Es gibt in der BLSK keine Eigenkapitalposition. Folglich erstellt die BLSK auch keine eigene Bilanz und verfügt nicht über eine Banklizenz.
Um die BLSK aus der NORD/LB herauslösen zu können, müssten die fehlenden Querschnittsbereiche geschaffen und die Betriebsgenehmigungen, also insbesondere eine Banklizenz eingeholt werden.
Alternativ könnte die BLSK auf eine Anstalt oder anderen Träger übertragen werden, die bereits über die notwendigen Betriebsbereiche und Lizenzen verfügt. Hierzu wären jedoch Änderungen des NORD/LB-Staatsvertrages erforderlich.