Echter Durchbruch: Auf Initiative Niedersachsens fordern die Justizministerinnen und ‑minister der Länder den Bund erstmals dazu auf, eine Ergänzung des Mordparagrafen um ein Merkmal zur Erfassung trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierter Tötungen zu prüfen. Damit reagieren die Ministerinnen und Minister auf die zunehmende – auch tödliche – Gewalt gegen Frauen und Mädchen und setzen ein klares Signal zur Abschreckung der Täterinnen und Täter.
Ministerin Dr. Wahlmann: „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat den Bund einstimmig aufgefordert, trennungs- und geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen – kurz: Femizide – künftig als Mord einzustufen. Dieses Abstimmungsergebnis ist ein bahnbrechender Erfolg, der in seiner Tragweite kaum zu überschätzen ist. Der verbesserte Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt ist und bleibt eines meiner zentralen politischen Anliegen. Es ist ein starkes Zeichen, dass die Justizministerinnen und -minister aller Länder einstimmig dahinterstehen. Ich will es nochmals deutlich betonen: Wer eine Frau als sein Eigentum betrachtet und sie tötet, weil sich seinem Willen verweigert, der gehört lebenslang ins Gefängnis. Die Signale aus dem Bundesjustizministerium zu diesem Anliegen stimmen mich optimistisch, dass wir hier schon bald ein gutes Stück vorankommen werden.“
Bildbasierte sexualisierte Gewalt – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes
Einen großen Erfolg – insbesondere für junge Mädchen und Frauen – feiert Niedersachsen auch mit dem erfolgreichen Antrag zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise „Deepfakes“ – durch KI manipulierte Bilder und Videos – oder das sog. „Doxing“, bei dem die Täter kompromittierende Bildaufnahmen mit persönlichen Daten, etwa Klarnamen, Adressen oder den Telefonnummern der Betroffenen veröffentlichen. Für die Opfer – meist junge Mädchen und Frauen – haben solche zutiefst verachtenswerten Taten und die damit verbundene persönliche Erniedrigung oft fatale Konsequenzen: von Ängsten und sozialer Isolation bis – im Extremfall – zum Suizid. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich darüber einig, dass der Staat solchen Taten auch mit den Mitteln des Strafrechts zukünftig noch entschlossener entgegentreten muss. Sie fordern den Bund daher dazu auf, in diesem Bereich weiterhin bestehende Strafbarkeitslücken schnellstmöglich zu schließen und mögliche Strafschärfungen auf den Prüfstand zu stellen.
Justizministerin Dr. Wahlmann: „Wem es ernst ist mit dem Schutz vor sexueller Gewalt, der muss dieses Thema in seiner ganzen Dimension erfassen – im häuslichen Umfeld, auf der Straße und auch im Internet: Dort veröffentlichte Fotos und Videos gehen in kürzester Zeit viral und haben gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen. Und es bestehen erhebliche Schutzlücken: Wer eine erwachsene Frau in einer Umkleidekabine nackt fotografiert, ist nach derzeitigem Recht nicht strafbar. Das kann nicht richtig sein. Wir haben die Bundesjustizministerin daher aufgefordert, das Strafgesetzbuch entsprechend nachzubessern.
Egal ob Deepfakes, Doxing, heimlich angefertigte Nacktaufnahmen, Rachepornos oder Sextortion – die Verantwortlichen für solche widerlichen Taten – fast immer Männer – nutzen jede noch so kleine Lücke im bestehenden Schild strafrechtlichen Schutzes aus, um ihre perversen Fantasien zu befriedigen und Frauen und Mädchen öffentlich zu erniedrigen. Deshalb haben wir die Pflicht, jede Schutzlücke, die wir erkennen, schnellstmöglich zu schließen. Ich bin froh, dass meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern dieses wichtige Anliegen unterstützen.
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