Freitag, 7. Dezember 2018

Wenn der Teddy mithört – Smart Toys zu Weihnachten


Worauf Verbraucher bei Kauf und Nutzung achten sollten
Hannover – Sprechende Puppen, digitale Rennbahnen oder per App gesteuerte Roboter – intelligente Spielzeuge erobern zunehmend die Kinderzimmer. Auf der Wunsch-liste für Weihnachten stehen sie oft ganz oben. Doch so attraktiv die „smarten“ Funktionen für Kinder sind, so problematisch kann der Zugriff auf persönliche Daten sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, was Eltern bei der Auswahl und Nutzung beachten sollten.
Intelligente Spielzeuge verbinden sich mit dem Internet und lernen durch die Nutzung eigenständig dazu. Dafür benötigen sie Zugriff auf verschiedene Funktionen: Smarte Teddys sind etwa mit Mikrofon und Kamera ausgestattet. Sie reagieren auf die Stimme des Kindes und verknüpfen sie mit Gesichtsmerkmalen. Gefährlich werden solche Funktionen, wenn sie Fremden Zugriff auf persönliche Daten oder den direkten Kontakt zu den Kindern ermöglichen. Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps für den Kauf und die Nutzung intelligenter Spielzeuge.


1. Ungesicherte Bluetooth-Verbindung meiden
Verbindet sich das Spielzeug über eine einfache Funkverbindung mit dem Internet, sollte dafür stets ein individuelles Passwort oder eine eigene PIN eingeben werden. Die Herstellerwebsite informiert darüber, ob das Spielzeug diese Option ermöglicht. Ungeschützte Schnittstellen sollten deaktiviert werden. So lässt sich verhindern, dass Fremde die Kinder belauschen oder per Spracheingabe mit ihnen in Kontakt treten.

2. Mikrofon und Kamera ausschalten
Vor dem Kauf klären, ob Mikrofon und Kamera aktiv an- und ausgeschaltet werden können. Nur so lässt sich verhindern, dass Gespräche permanent aufgezeichnet und übertragen werden. Mitunter können Anbieter auf diese Weise auch persönliche Profile anlegen und Wünsche für passgenaue Werbung auswerten – was bei Kindern verboten ist.

3. Hinweise zur Datenspeicherung und -nutzung beachten
Die Datenschutzerklärungen der Hersteller und App-Anbieter geben Aufschluss darüber, wo die Daten und Spielstände gespeichert werden. Ein Server in der EU oder die lokale Speicherung ist zu bevorzugen. Zudem sollten sich Verbraucher darüber informieren, welche Angaben der Hersteller für welchen Zweck sammelt. Generell gilt es, möglichst wenig Informationen von sich beziehungsweise dem Kind preiszugeben.

4. Zusatzkosten vermeiden
Vernetzte Spielzeuge beinhalten häufig InApp-Käufe. So können schnell Zusatzkosten für Spielfortschritte oder zusätzliche Charaktere entstehen – auch wenn die Apps als familienfreundlich beschrieben sind. Wer ungewollte Einkäufe vermeiden möchte, sollte im Shop einen Passwortschutz einrichten.

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