Mittwoch, 20. Mai 2026

Durch die Luft geschleudert: Schlüsselbeinbruch

Klage gegen Polizeigewalt erfolgreich
Verwaltungsgericht Berlin erklärt Einsatz der Berliner Polizei gegen Unterstützer der Letzten Generation für rechtswidrig
Berlin/Braunschweig, 20.05.2026, 09:30 Uhr — Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern der Klage eines Unterstützers der ehemals Letzten Generation gegen das Land Berlin wegen rechtswidriger Polizeigewalt stattgegeben.

Am 30.06.2022 hatte Edmund Schultz (62), Projektmanager aus Braunschweig, an einer Straßenblockade der Letzten Generation auf der A100, Abfahrt Steglitz, teilgenommen. Infolge der gewaltsamen Räumung erlitt er unter anderem einen Schlüsselbeinbruch. Nach übereinstimmenden Aussagen von drei Zeug:innen wurde er bei der Räumung von einem Polizisten mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert, landete auf dem Gehweg und schlug mit dem Kopf gegen einen Telefonkasten. Eine vorherige Warnung oder Ansprache habe es nicht gegeben.

Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass dieses Vorgehen „nicht erforderlich, in der Art und Weise rechtswidrig“ und ein solcher „Schwung unverhältnismäßig“ gewesen sei. (1) Weitere Verfahren können nun folgen und auch strafrechtliche Konsequenzen für den Beamten haben.

Der Kläger Edmund Schultz war sichtlich erleichtert: „Die Polizei darf ihr Gewaltmonopol nicht missbrauchen. Immer wieder haben Einsätze der Polizei gegen Proteste der Letzten Generation zu Verletzungen geführt, obwohl diese konsequent gewaltfrei durchgeführt wurden.“ (Presseinfo)

Dazu eine Anmerkung aus eigenem Erleben: Als über 200 gesunde Bäume am Ihme-Ufer Hannover für die Stadtwerke (heute enercity AG) abgeholzt werden sollten (und es daraufhin wurden) holte im Morgengrauen eine Sondereinheit die Demonstranten von den Bäumen. Ich sprach mit einem Mädchen in Gegenwart eines Polizisten, sie solle doch wegen der voraussichtlichen Gewaltanwendung freiwillig herunterkommen, was sie auch tat. Der Polizist begleitete sie dann mit einem völlig überflüssigen, unnötig schmerzhaften Griff in die Flanke vom Gelände... ip)

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