Gravierende Mängel im Sicherheitskonzept wurden nach dem Anschlag in Magdeburg ergründet. Vor allem die unzureichende Risikoanalyse im Vorfeld steht dabei in der Kritik. „Eine Gefährdungsanalyse erfasst Faktoren wie Art, Größe, Ort und Besucherstruktur, bewertet daraus entstehende Gefahren und leitet Maßnahmen ab“, erläutert Gandhi Gabriel. „Knackpunkte sind oft eine unterschätzte Besucherdynamik, mangelnde Kommunikation sowie ein fehlendes Notfallmanagement mit klaren Zuständigkeiten.“ Immer mehr Kommunen führen daher verbindliche Leitlinien für Veranstaltungsplanung und -sicherheit ein, definieren eindeutige Verantwortlichkeiten und etablieren transparente Abläufe. Nur so lassen sich Sicherheitslücken, unklare Zuständigkeiten und Chaos im Krisenfall zuverlässig vermeiden.
Anpassungen im Waffengesetz
Seit dem 31. Oktober 2024 gilt auf öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten, Kirmes und Stadtfesten ein generelles Messerverbot. „Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet werden“, weiß der Sicherheitsexperte. „Allerdings kann die Einhaltung der Verbotszonen lediglich durch Träger hoheitlicher Rechte wie Polizei und Ordnungsbehörden verdachtsunabhängig und stichprobenartig überprüft werden.“ Einige Veranstalter setzen daher auf komplette Umzäunungen, um an den Eingängen Taschen- und Personenkontrollen durchführen zu können.
Zugangskontrollen und moderne Absperrungen
Zum Schutz von Veranstaltungsflächen wird der Fokus verstärkt auf die Zufahrtsregelung, Verkehrslenkung und die Sicherung von An- und Abfahrten gelegt. „Viele Innenstadtbereiche werden 2025 noch stärker abgegrenzt. Statt am Boden fixierte Betonquader kommen dabei vermehrt mobile Polleranlagen, wassergefüllte Barrieren oder flexible Anti-Terror-Sperren zum Einsatz“, weiß Gabriel. „Diese Systeme ermöglichen es, Zufahrten für unbefugte Fahrzeuge zu verhindern, ohne Rettungswege zu blockieren.“ (aus einer Pressemitteilung von BorgmeierPR)

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