Was ändert sich 2018 für Verbraucher?
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Hannover Was Verbraucher beim Hausbau und bei Sanierungen beachten sollten:
Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst in seinem
Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen,
Wärmepumpenheizun-gen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu
erhalten, müssen Ver-braucher ab 2018 den Förderantrag stellen, bevor
sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.
Absenkung des Tilgungszuschusses:
Die KfW (Bankengruppe) ver-ringert ab dem 1. Januar 2018 den
Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur
Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen von dreizehn auf
zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.
Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst:
Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen
unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem
Schutz vor Einbruch dienen.
HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlicher Abfall einge-stuft: Diese Dämmstoffe gelten ab 2018 in der Regel nicht
mehr als gefährlicher Abfall. Verbraucher müssen sie jedoch separat
sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können.
Bauherren künftig besser abgesichert: Mit
der Reform des Bauvertrags-rechts und der Änderung der kaufrechtlichen
Mängelhaftung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschreibung. Sie
beinhaltet detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard.
Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung: Die
Baubeschreibung
Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 1. Januar 2018 die
am Bau beteiligten Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Des Weiteren können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.
Neuigkeiten für Stromerzeuger
Eingeschränkte Steuerentlastung bei Kraft-Wärmekopplung: Energiesteuern für Gas und Öl werden bei Kraft-Wärmekopplung nur noch nach Abzug der Investitionsbeihilfen rückerstattet. Die Steuerentlastung gilt generell nur für hocheffiziente Anlagen, mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent.
Intelligente Messsysteme für Photovoltaik, Kraft-Wärme-Kopplung und Co.: Ab 2018 können neue kleine Energieerzeugungsanlagen mit Smart Meter ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um einen
digitalen Stromzähler, der den Stromverbrauch bzw. die Stromerzeugung
ermittelt. Er speichert die Daten und sendet sie an Stromversorger und
Netzbetreiber. Das intelligente Messsystem darf die Kosten pro
Messpunkt 60 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ab 2020 sollen auch
Stromverbraucher mit unter 6.000 kWh pro Jahr mit Smart Meter
ausgestattet werden.
Wichtig für Verbraucher:
Strompreisvergleich lohnt sich: Obwohl die EEG-Umlage 2018 leicht fällt, kann es zu Strompreiserhöhungen kommen. Die gleichzeitige Novellierung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
sieht vor, die Übertragungsnetzentgelte zu vereinheitlichen. Je nach
Stromanbieter kann der Strompreis steigen oder sinken. Verbraucher
sollten daher ihre Stromverträge prüfen, die Preise vergleichen und
gegebenenfalls den Anbieter wechseln.
Was
diese Änderungen für Verbraucher bedeuten sowie Tipps und Informationen
zum Thema Energie gibt es bei den Energieberatern der
Verbraucherzentrale - online, telefonisch oder in einem persönlichen
Beratungsgespräch. Sie informieren anbieterunabhängig und individuell.
Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die
Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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Montag, 27. November 2017
Energieberatung der Verbraucherzentrale fasst die wichtigsten Neuigkeiten zusammen
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