Das geplante Pflegestärkungsgesetz III
Region Hannover.
In den vergangenen Tagen haben die Mitglieder des Bundestages aus den
Wahlkreisen der Region Hannover Post von Erwin Jordan, Dezernent für
soziale Infrastruktur der Region Hannover, erhalten. In einem Brief
fordert Jordan die Abgeordneten dazu auf, sich vor
Inkrafttreten des neuen Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) am 1.
Januar 2017 für Bestandsschutzregeln für Sozialhilfeempfängerinnen und
-empfänger mit geringem Pflegebedarf einzusetzen.
„Für
diesen Personenkreis bedarf es dringend einer Regelung zum
Bestandsschutz für die bisherigen Leistungen der Hilfe zur Pflege, da
andernfalls die Leistungen
zum 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen werden müssten – obwohl sich
der Pflegebedarf nicht verändert hat. Die Betroffenen drohen dann
obdachlos zu werden, das kann doch niemand wollen!“, so Jordan.
Ebenfalls
zum 1. Januar 2017 treten bereits große Teile des Zweiten
Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft,
die unter anderem den Wegfall der bisherigen Pflegestufen und die
Einführung von Pflegegraden mit sich bringen. Stimmt der Bundesrat am
16. Dezember dem Dritten Pflegestärkungsgesetz zu, erhalten – zum
jetzigen Stand – ab Jahresbeginn 2017 nur noch pflegebedürftige
Menschen bedarfsdeckende Sozialhilfeleistungen, die mindestens in den
Pflegegrad 2 oder höher eingestuft werden. In der Region Hannover sind
rund 600 Frauen und Männer in der ambulanten Versorgung und 130 Menschen
in stationären Einrichtungen davon betroffen,
die ab dem 1. Januar 2017 nicht in den Pflegegrad 2 oder höher
übergeleitet werden.
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