#Hannover. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens: „Durch die Entscheidung des OVG wird der Schutz von spielsüchtigen und spielsuchtgefährdeten Menschen und vor allem von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Das ist ein wichtiges Signal! Immer wieder müssen wir feststellen, dass Glücksspiel bei Jung und Alt zum Problem wird. Der nun gerichtlich bestätigte Mindestabstand von 200 Metern beispielsweise zu Schulen und ähnlichen Einrichtungen sowie Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstätten ist ein wichtiger Baustein zum Schutz vor den Gefahren des Glücksspiels. Spiel- und Wettsucht haben fatale Folgen.“
Wettvermittlungsstellen müssen gemäß § 8 Abs. 3 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) einen Abstand von 200 Metern (Luftlinie) zu Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstätten, zu Jugendzentren und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu Einrichtungen und Orten einhalten, die ihrer Art nach vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, soweit diese die Einrichtungen und Orte regelmäßig und ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte oder pädagogische Kräfte aufsuchen.