Donnerstag, 10. Dezember 2015

Blockade von unbedenklichen Alternativen zum Pökeln von Wurst

Bioland e.V. zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig
 
Mainz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in dritter Instanz entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht eingesetzt werden darf. Kläger ist ein Bioland-Metzger aus Niedersachsen.
Der Bioland-Verband kritisiert das Urteil: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Zugabe eines Rote-Beete-Saftes bei der Wurstherstellung untersagt wird, da es sich um ein Lebensmittel und nicht einen Zusatzstoff handelt. Damit blockieren niedersächsische Behörden ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, welches gesundheitlich unbedenklich ist. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz  hinterlässt einen hohen Restnitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine. Die WHO hat erst vor Kurzem Wurstwaren als krebserregend kategorisiert“, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge das Urteil.
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