Bioland e.V. zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig |
Mainz. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in dritter Instanz
entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in
Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht
eingesetzt werden darf. Kläger ist ein Bioland-Metzger aus
Niedersachsen. Der Bioland-Verband kritisiert das Urteil: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Zugabe eines Rote-Beete-Saftes bei der Wurstherstellung untersagt wird, da es sich um ein Lebensmittel und nicht einen Zusatzstoff handelt. Damit blockieren niedersächsische Behörden ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, welches gesundheitlich unbedenklich ist. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz hinterlässt einen hohen Restnitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine. Die WHO hat erst vor Kurzem Wurstwaren als krebserregend kategorisiert“, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge das Urteil. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Hintergrundpapier: http://tinyurl.com/gmb2cnf |
Donnerstag, 10. Dezember 2015
Blockade von unbedenklichen Alternativen zum Pökeln von Wurst
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