WIESBADEN – Im Jahr 2014 wurden nach vorläufigen Ergebnissen 83 000 Tonnen Honig im Wert von 235 Millionen Euro nach Deutschland eingeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war Mexiko Deutschlands wichtigster Honiglieferant: Mit knapp 15 400 Tonnen Honig lag das Land auf Platz eins der Lieferländer. Danach folgten die Ukraine mit 7 600 Tonnen, China mit 7 400 Tonnen und Argentinien mit 5 400 Tonnen.
Dienstag, 10. März 2015
Mexiko mit 15 400 Tonnen größter Honiglieferant Deutschlands
Legionellenprüfung: Was Wohnungseigentümer beachten müssen
Pressemitteilung
Um Erkrankungen durch Legionellen vorzubeugen, müssen große zentrale
Warmwasseranlagen in Wohnhäusern mit einem Speichervolumen von mehr als
400 Litern regelmäßig untersucht werden. Ein- und Zweifamilienhäuser
sind von der Untersuchungspflicht befreit. Wohnungseigentümer können nur
dann entscheiden, dass in ihrer Eigentümergemeinschaft (WEG) keine
Legionellenuntersuchung durchgeführt wird, wenn alle Wohnungen in der
WEG von den Eigentümern selbst bewohnt werden. „Außerdem muss der
Beschluss einstimmig sein“, erklärt Sandra Weeger-Elsner,
Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Ist auch nur eine Wohnung vermietet, ist nach § 14 Absatz 3 der
Trinkwasserverordnung alle drei Jahre eine Legionellenprüfung
durchzuführen – und zwar durch ein akkreditiertes und im jeweiligen
Bundesland zugelassenes Labor.
Wird
dabei der sogenannte technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen pro
100 Milliliter Trinkwasser überschritten, muss die WEG dies dem
Gesundheitsamt melden, mit einer Gefährdungsanalyse die Ursachen der
Legionellenbelastung ermitteln – und sie beseitigen lassen. Gelingt das
nicht beim ersten Versuch und sind mehrere Nachprüfungen nötig, können
allein die Untersuchungen und Gutachten mehrere Tausend Euro kosten.
Um
unnötige Kosten zu vermeiden, sollte die Gefährdungsanalyse gut
strukturiert, für die Eigentümer verständlich sein und – nach
Prioritäten geordnet – aufzeigen, was in der WEG zu tun ist.
„Beauftragen Sie für Risikoanlagen Fachleute, die Erfahrung mit der
Sanierung von Rohrleitungen in alten Häusern haben“, rät Dr. Claudia
Nölting, Geschäftsführerin der Wassernetz Ingenieurgesellschaft mbh in
Bernau am Chiemsee. Als Risikoanlagen gelten vor allem Immobilien aus
den 60er bis 80er Jahren mit großen zentralen Warmwasserversorgungen.
In
etwa 30 Prozent dieser Häuser wird der Grenzwert überschritten. Dafür
gibt es verschiedene Ursachen. „Der wichtigste Mangel ist, dass die
Rohre häufig mit Kalk und Rostknollen zugesetzt sind. Deshalb kann das
Wasser in vielen Leitungen nicht mehr ausreichend fließen“, weiß Dr.
Claudia Nölting.
Legionellen
lieben warmes, stehendes Wasser. Sie finden in den alten Rohren oft
ideale Lebensbedingungen – und vermehren sich stark. Erst bei
Wassertemperaturen über 63 Grad sterben die Legionellen ab. Man kann die
Legionellenzahl kurzfristig senken, indem man die Wassertemperatur acht
Tage lang auf etwa 65 Grad erhöht. Doch das ist keine (Dauer)Lösung.
„Die Ursache der Verkeimung muss beseitigt werden“, betont Dr. Claudia
Nölting. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, ergibt sich aus der
Gefährdungsanalyse. „Besonders geeignet sind in der Regel Maßnahmen, die
Kalksteinbildung und Leitungskorrosion vermindern und dadurch die
Rohrquerschnitte und die Warmwasserverteilung im Gebäude erhalten.“ So
können beispielsweise Schutzanoden aus Magnesium in die Rohre eingesetzt
werden. „Auch der Einsatz von sogenannten ‚Niederdruckstrahlreglern‘
oder ‚groben Sternchensieben‘ an den Armaturen kann helfen, da durch sie
mehr Wasser fließt als durch die üblichen Feinperlatoren“, empfiehlt
sie.
Wohnungseigentümer
können die Kosten für die Legionellenuntersuchung voraussichtlich
künftig von der Steuer absetzen. Am 6. November 2014 bewertete nämlich
der Bundesfinanzhof (BFH) die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung als
(vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme und damit als Handwerkerleistung im
Sinne des § 35a Abs. 3 EStG (BFH VI R 1/13).
Für
Helmut Bischoff, Steuerexperte bei Wohnen im Eigentum, hat die
Entscheidung des BFH grundsätzliche Bedeutung – und kann auch auf die
Legionellenprüfung übertragen werden. „Machen Sie die Kosten in der
Steuererklärung für 2014 geltend“, rät Helmut Bischoff. Zwar werden
viele Finanzämter die Aufwendungen unter Hinweis auf das noch nicht
geänderte BMF-Schreiben vom 10.01.2014 (- IV C4-S 2296-b -) nicht
berücksichtigen, befürchtet der WiE-Experte. Dagegen sollten Eigentümer
mit Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs Einspruch einlegen – nur
so könnten sie Steuern sparen.
Weitere Informationen finden Wohnungseigentümer auf der Website des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum unter http://www.wohnen-im-eigentum.de/service/nachrichten/legionellenpruefung.html
Mittwoch, 4. März 2015
Berlin: Touristen verdrängen Einheimische
- 63 Prozent mehr Ferienunterkünfte als Wohnungen in Kreuzberg
Seit Dezember 2013 ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz in Berlin in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Berliner Bürgern Wohnraum wieder zur Verfügung zu stellen, der in stark nachgefragten Bezirken vornehmlich Feriengästen ein Domizil bot. Mehr als ein Jahr später haben sich die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) damit auseinandergesetzt, wie es eigentlich um das Verhältnis von Wohnungen, die als Ferienunterkünfte angeboten werden, und Räumlichkeiten für Wohnungssuchende bestellt ist.
Das Verhältnis von Touristenunterkünften zu Wohnungen
Dafür haben die Immobilienexperten auf der Plattform Airbnb recherchiert, wie viele Unterkünfte einem Reisenden in den Bezirken Kreuzberg, Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain in der Zeit vom 1. bis zum 8. März 2015 angeboten werden. Im Gegenzug wurde geprüft, wie viele Wohnungen ab einem Raum Wohnungssuchende auf Immobilienscout24 in den jeweiligen Bezirken finden. Besonders prekär ist die Lage in Kreuzberg: Feriengästen stehen mit 631 Unterkünften auf Airbnb 63 Prozent mehr Privatunterkünfte zur Verfügung, als es freie Mietwohnungen gibt (235). Auch in Prenzlauer Berg sowie Friedrichshain übersteigt das Angebot an privaten Feriendomizilen das an Wohnraum bei weitem. In Prenzlauer Berg wählen Touristen aus 756 Übernachtungsmöglichkeiten ihren Favoriten aus, während die Wohnungsvielfalt mit 371 deutlich geringer ist. Zwar ist das Angebot an Ferienwohnungen in Friedrichshain mit 498 wesentlich geringer als im Prenzlauer Berg, aber für Suchende ist die Lage mit 393 Wohnungen erfolgversprechender. Überraschenderweise übersteigt im Szenekiez Mitte das Wohnungsangebot (596) die Anzahl der Airbnb-Unterkünfte (512). Allerdings bedeutet dies nicht, dass Mieter hier schnell und einfach fündig werden, denn allein die aufgerufenen Mieten schrecken bereits ab, sodass die Wohnungssuche für viele hier gar nicht zur Debatte steht.
Vermietung an Reisende ist ein lukratives Geschäft
Die Betreiber von Airbnb registrieren allein in Berlin 14.000 Inserate. Urlauber, die sich wie Einheimische fühlen wollen, haben das ganze Jahr über gute Chancen, hier eine Bleibe nach ihrem individuellen und preislichen Geschmack zu finden. Davon wollen viele Berliner (Vermieter) profitieren, indem sie ihre Wohnung ganz oder zum Teil Touristen zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich immerhin um eine lukrative Einnahmequelle. Die aufgerufenen Preise bewegen sich zwischen 50 und 100 Euro pro Nacht. Wem es gelingt, seine Wohnung 20 Tage pro Monat für 75 Euro zu vermieten, erzielt damit wesentlich bessere Einnahmen, als mit der regulären Vermietung. Würde man als Vermieter zwischen 350 und 600 Euro pro Monat einnehmen, wären es bei dem Vermittlungsportal im gleichen Zeitraum 1.500 Euro.
Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de), sagt dazu: „Es ist natürlich sehr schön zu sehen, dass die deutsche Hauptstadt bei Touristen aus aller Welt so beliebt ist und es alternative Unterbringungsmöglichkeiten abseits von Hotels und Pensionen gibt. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass die Menschen, die hier leben, den ganz besonderen Charme dieser Stadt ausmachen. Steigt das Angebot an vermittelten Privatunterkünften für Reisende und sinkt im Gegenzug das Wohnungsangebot, wird es immer schwerer, für die bereits hier lebenden und die jährlich zuziehenden knapp 50.000 Menschen ein Zuhause zu finden. Die Folge ist, dass die Vielfalt in der Innenstadt zugunsten der Touristen immer stärker abnimmt und die Berliner in die Randbezirke verdrängt werden.“
Von dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz haben sich die Politiker einiges versprochen, geändert hat sich seitdem jedoch kaum etwas. Schließlich gestattet das Gesetz es den Ämtern nicht, im Internet nach Ferienunterkünften zu recherchieren, wodurch ihnen im Prinzip keinerlei Kontrollmöglichkeiten gegeben sind. Weitaus wirksamer könnte das Urteil vom Berliner Landgericht sein, das es Vermietern gestattet, ihren Mietern fristlos zu kündigen, wenn diese die Wohnung untervermieten und dies auch trotz Abmahnung nicht unterlassen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2015 67 T 29/15).
Dies ist eine Presseinformation, gekürzt, kopiert und eingefügt
Abonnieren
Posts (Atom)