Pressemitteilung
Um Erkrankungen durch Legionellen vorzubeugen, müssen große zentrale
Warmwasseranlagen in Wohnhäusern mit einem Speichervolumen von mehr als
400 Litern regelmäßig untersucht werden. Ein- und Zweifamilienhäuser
sind von der Untersuchungspflicht befreit. Wohnungseigentümer können nur
dann entscheiden, dass in ihrer Eigentümergemeinschaft (WEG) keine
Legionellenuntersuchung durchgeführt wird, wenn alle Wohnungen in der
WEG von den Eigentümern selbst bewohnt werden. „Außerdem muss der
Beschluss einstimmig sein“, erklärt Sandra Weeger-Elsner,
Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).
Ist auch nur eine Wohnung vermietet, ist nach § 14 Absatz 3 der
Trinkwasserverordnung alle drei Jahre eine Legionellenprüfung
durchzuführen – und zwar durch ein akkreditiertes und im jeweiligen
Bundesland zugelassenes Labor.
Wird
dabei der sogenannte technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen pro
100 Milliliter Trinkwasser überschritten, muss die WEG dies dem
Gesundheitsamt melden, mit einer Gefährdungsanalyse die Ursachen der
Legionellenbelastung ermitteln – und sie beseitigen lassen. Gelingt das
nicht beim ersten Versuch und sind mehrere Nachprüfungen nötig, können
allein die Untersuchungen und Gutachten mehrere Tausend Euro kosten.
Um
unnötige Kosten zu vermeiden, sollte die Gefährdungsanalyse gut
strukturiert, für die Eigentümer verständlich sein und – nach
Prioritäten geordnet – aufzeigen, was in der WEG zu tun ist.
„Beauftragen Sie für Risikoanlagen Fachleute, die Erfahrung mit der
Sanierung von Rohrleitungen in alten Häusern haben“, rät Dr. Claudia
Nölting, Geschäftsführerin der Wassernetz Ingenieurgesellschaft mbh in
Bernau am Chiemsee. Als Risikoanlagen gelten vor allem Immobilien aus
den 60er bis 80er Jahren mit großen zentralen Warmwasserversorgungen.
In
etwa 30 Prozent dieser Häuser wird der Grenzwert überschritten. Dafür
gibt es verschiedene Ursachen. „Der wichtigste Mangel ist, dass die
Rohre häufig mit Kalk und Rostknollen zugesetzt sind. Deshalb kann das
Wasser in vielen Leitungen nicht mehr ausreichend fließen“, weiß Dr.
Claudia Nölting.
Legionellen
lieben warmes, stehendes Wasser. Sie finden in den alten Rohren oft
ideale Lebensbedingungen – und vermehren sich stark. Erst bei
Wassertemperaturen über 63 Grad sterben die Legionellen ab. Man kann die
Legionellenzahl kurzfristig senken, indem man die Wassertemperatur acht
Tage lang auf etwa 65 Grad erhöht. Doch das ist keine (Dauer)Lösung.
„Die Ursache der Verkeimung muss beseitigt werden“, betont Dr. Claudia
Nölting. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, ergibt sich aus der
Gefährdungsanalyse. „Besonders geeignet sind in der Regel Maßnahmen, die
Kalksteinbildung und Leitungskorrosion vermindern und dadurch die
Rohrquerschnitte und die Warmwasserverteilung im Gebäude erhalten.“ So
können beispielsweise Schutzanoden aus Magnesium in die Rohre eingesetzt
werden. „Auch der Einsatz von sogenannten ‚Niederdruckstrahlreglern‘
oder ‚groben Sternchensieben‘ an den Armaturen kann helfen, da durch sie
mehr Wasser fließt als durch die üblichen Feinperlatoren“, empfiehlt
sie.
Wohnungseigentümer
können die Kosten für die Legionellenuntersuchung voraussichtlich
künftig von der Steuer absetzen. Am 6. November 2014 bewertete nämlich
der Bundesfinanzhof (BFH) die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung als
(vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme und damit als Handwerkerleistung im
Sinne des § 35a Abs. 3 EStG (BFH VI R 1/13).
Für
Helmut Bischoff, Steuerexperte bei Wohnen im Eigentum, hat die
Entscheidung des BFH grundsätzliche Bedeutung – und kann auch auf die
Legionellenprüfung übertragen werden. „Machen Sie die Kosten in der
Steuererklärung für 2014 geltend“, rät Helmut Bischoff. Zwar werden
viele Finanzämter die Aufwendungen unter Hinweis auf das noch nicht
geänderte BMF-Schreiben vom 10.01.2014 (- IV C4-S 2296-b -) nicht
berücksichtigen, befürchtet der WiE-Experte. Dagegen sollten Eigentümer
mit Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs Einspruch einlegen – nur
so könnten sie Steuern sparen.
Weitere Informationen finden Wohnungseigentümer auf der Website des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum unter http://www.wohnen-im-eigentum.de/service/nachrichten/legionellenpruefung.html
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