Jacob Appelbaum hat am vergangenen Freitag zusammen mit
"Spiegel"-Redakteuren einen Henri-Nannen-Preis
in der Kategorie Investigation ("Kanzler-Handy im
US-Visier?") gewonnen.
Jetzt will er seine Preisskulptur einschmelzen.
Grund für seine Entscheidung sei die nationalsozialistische
Vergangenheit von Henri Nannen. "stern"-Herausgaber
Thomas Osterkorn (Foto) respektiert die Entscheidung Appelbaums.
(Quelle: KressReport)
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Sonntag, 25. Mai 2014
Appelbaum distanziert sich von Henri-Nannen-Preis - wegen der Vergangenheit Nannens
Mittwoch, 14. Mai 2014
Es darf kein „Supergrundrecht auf ungestörte Investitionsausübung“ geben
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.05.2014, TOP 3 d): Aktuelle Stunde
Rede
der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz
Kulturförderung, Atomausstieg, Chlorhühner -
TTIP & Co gefährden durch private Schiedsgerichte demokratische
Entscheidungen (Drs. 17/1514)
(Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Die Landesregierung teilt
die Bedenken, die die antragstellende Fraktion dazu bewogen haben, das
geplante transatlantische Freihandelsabkommen zum Gegenstand einer
Aktuellen Stunde zu machen.
Dass diese Verhandlungen
weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, nährt die
Skepsis vieler Menschen gegenüber Europa als Institution und spielt
Populisten in die Hände.
Ich möchte als
Justizministerin des Landes Niedersachsen die Teile des geplanten
Freihandelsabkommens ansprechen, die den sogenannten Investitionsschutz
betreffen. Diese Regelungen sollen bei Streitigkeiten zwischen
privaten Investoren und Staaten gelten. Die Unternehmen erhalten das
Recht, einen Staat vor einem privaten Gericht, einem Schiedsgericht, auf
Schadensersatz zu verklagen, etwa weil neue Gesetze die
Rahmenbedingungen für die Unternehmen ändern und weniger Gewinn
in Aussicht steht.
Ein Klagerecht der
Staaten, beispielsweise weil die Investoren die Menschenrechte
missachten oder die Umwelt verpesten, gewähren die Regelungen hingegen
nicht.
Eine Einbahnstraße in die falsche Richtung!
Solche Schiedsverfahren
sind keine neue Erfindung. Sie wurden vor allem dann in völkerrechtliche
Verträge aufgenommen, wenn die Investitionen etwa aufgrund hoher
Korruption gefährdet waren, wenn es sich um Staaten
handelte, die effektiven Rechtsschutz nicht gewähren können.
Mögen derartige
Streitbeilegungsmechanismen in früherer Zeit im Verhältnis zu
Entwicklungsländern ihre Berechtigung gehabt haben. In einem
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten von Amerika haben sie aber nichts zu suchen!
Die Mitgliedstaaten der EU
und die USA verfügen über feste rechtsstaatliche Strukturen und ein
funktionierendes Justizsystem. Ein besonderes Klageprivileg für Konzerne
und andere Investoren ist daher völlig abwegig! In- und ausländische
Investoren müssen - wie alle Bürgerinnen und Bürger - Rechtsschutz vor
den nationalen staatlichen Gerichten suchen.
Der Rechtsstaat lebt vom
Vertrauen der Bürger. Er braucht die Legitimation durch die Bürger.
Gerade aus diesem Grund sorgen wir in Niedersachsen mit großer
Unterstützung der Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür,
dass Richterwahlausschüsse eingeführt werden, um die Legitimation der
Gerichte noch mehr zu stärken. Da wirkt es wie ein Hohn, wenn
Entscheidungen dieser Gerichte durch private Schiedsgerichte - ohne
jegliche demokratische Legitimation - ausgehebelt werden
könnten.
Die
Investitionsschutzvorschriften in den Freihandelsabkommen bergen aber
nicht nur eine Gefahr für den Rechtsstaat, sondern auch für die
parlamentarische Demokratie. Denn wenn der Niedersächsische Landtag
beim
Erlass von Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern, Umwelt oder
Verbrauchern, befürchten muss, mit dem Landeshaushalt für verschwundene
Gewinnaussichten von Konzernen geradezustehen, fallen für richtig und
notwendig gehaltene Entscheidungen schwer. Es entsteht
eine vorweggenommene Erpressungssituation und die Gefahr, notwendige
gesetzliche Änderungen zum Schutz der Bürger abzuschwächen oder ganz auf
sie zu verzichten.
Dass dies kein
unrealistisches Szenario ist, erleben wir heute am Beispiel des
Atomausstiegs. Hier wird die Bundesrepublik vor einem privaten
Schiedsgericht vom Vattenfall Konzern auf Schadensersatz in
Milliardenhöhe
verklagt. Erst diese Woche boten die EVU der Bundesregierung eine
Stiftung zum Abriss von Kraftwerken und Endlagerung von radioaktivem
Müll an. Im Gegenzug stand der Verzicht auf die Klagen im Raum.
Es darf kein
„Supergrundrecht auf ungestörte Investitionsausübung“ geben, wie es vor
wenigen Tagen in der Süddeutschen Zeitung zu lesen war. Sorgen wir
gemeinsam dafür, dass der Rechtsschutz in den Händen des Rechtsstaates
und politische Entscheidungen in den Händen der Parlamente bleiben!
Donnerstag, 8. Mai 2014
Krisenprävention wird bei der Beratung von Firmen immer wichtiger
Unternehmensservice ist gefragt – 700 Beratungen 2014 erwartet
Region Hannover.
Der Umsatz geht zurück, das Konto ist dauerhaft überzogen,
wichtige Kunden gehen verloren – wenn ein Betrieb in die Krise rutscht,
gibt es oft frühzeitig Hinweise. Zum Unternehmensservice der Region
Hannover gehören derzeit drei Berater, die gezielt Krisenprävention und
Unterstützung bei der Sanierung von gefährdeten
Unternehmen angehen – ein Angebot, das immer häufiger angenommen wird.
Ulf-Birger Franz, Wirtschaftsdezernent der Region Hannover, hat die
Arbeit des Unternehmensservice am Donnerstag, 8. Mai 2014, im Ausschuss
für Wirtschaft und Beschäftigung vorgestellt.
„Das
Team ist seit Februar komplett. Wir haben jetzt fünf Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, davon drei Spezialisten für Krisenprävention, die
Firmen
beraten“, berichtet Franz. „Das Thema Gründungsnachsorge wird dabei
immer wichtiger“. Schließlich gehe mehr als ein Viertel der
Unternehmensgründungen innerhalb der ersten beiden Jahre in die
Insolvenz. Um das zu verhindern, bietet der Unternehmensservice
bei Bedarf eine gezielte betriebswirtschaftliche Analyse, die
gemeinsame Erarbeitung eines Maßnahmenpakets und die Vermittlung und
Begleitung von weiteren Beratungsangeboten an. „Das geht so weit, dass
unsere Mitarbeiter Kundinnen und Kunden zu Bankgesprächen
begleiten. Sie haben dabei eine neutrale Rolle und sind so in der Lage,
in schwierigen Situationen als Moderatoren aufzutreten“, sagt Franz.
Die
meisten Hilfesuchenden kommen aus dem Handwerk und der
Dienstleistungsbranche. 520 Beratungen hat der Unternehmensservice im
vergangenen Jahr
absolviert. Weitere Themen des Unternehmensservice sind zum Beispiel
Ansiedlung und Standortsuche, Unternehmensnachfolge und
Finanzierungsberatung. In diesem Jahr rechnet Alexander Skubowius,
Leiter des Fachbereichs Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung,
mit insgesamt 700 Beratungen. „Banken und Steuerberater führen uns
einen großen Teil der Fälle zu“, erläutert Skubowius. „Sie weisen die
Betriebe oft auf unseren Unternehmensservice hin. Einige Fälle kommen
auch zum Beispiel von Schuldnerberatern. Die Gespräche
mit Multiplikatoren, zu denen auch Kammern und Verbände gehören,
spielen bei unserer Arbeit deshalb ebenfalls eine wichtige Rolle.“ Seit
kurzem gebe es auch eine Kooperation mit der Agentur für Arbeit. „Wenn
zum Beispiel in einem Betrieb Personal- oder Weiterbildungsbedarf
besteht, schalten wir den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
ein“, sagt Skubowius. „Das spart Unternehmen Zeit und Wege“.
„Oberstes
Ziel ist für uns die Bestandssicherung von Unternehmen und
Arbeitsplätzen in der Region Hannover“, betont Wirtschaftsdezernent
Franz.
„Der Unternehmensservice nimmt dabei eine neutrale Beraterfunktion ein
und arbeitet branchenunabhängig.“ Firmen, die die kostenfreie und
selbstverständlich vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen wollen,
können unter der Rufnummer (0511) 616-23318 einen Termin
vereinbaren oder dienstags zwischen 14 und 16 Uhr zur offenen
Sprechstunde ins Haus der Wirtschaftsförderung, Vahrenwalder Straße 7,
30165 Hannover, kommen.
Dies ist eine Presseinformation, kopiert und eingefügt.
Was macht das Stroh im Brot?
Presseinformation der Verbraucherzentrale Niedersachsen
28/2014
Wie man Stroh zu Gold spinnt
Hannover, 08.05.2014 – Der
Zusatz von Fasern aus dem Halm des Weizens, also Stroh, in Backwaren
ist Methode, Lebensmittel vollwertiger scheinen zu lassen als sie sind.
Bei einer Marktüberprüfung von Backwaren in Hannover fielen vier
Erzeugnisse mit dieser Zutat auf. Zum Teil wurden diese Produkte als
besonders ballaststoffreich (und somit gesund) beworben. Dass der
Einsatz dieser Strohfasern auch zu einem höheren Wasseranteil im Brot
und somit mehr Gewicht beiträgt, scheint dabei mehr als ein zufällig
positiver Nebeneffekt für die Hersteller zu sein.
Vollkornbackwaren
sind natürlicherweise ballaststoffreich und gelten als vollwertig und
gesund. Trotzdem werden sie von vielen Verbrauchern lieber links liegen
gelassen. Grund: Misch- und Mehrkornbrote sind oft weicher, saftiger und
milder im Geschmack. Damit Verbraucher herkömmliche Backwaren mit
geringem oder ohne Vollkornanteil nun ohne schlechtes Gewissen genießen
können, werden sie von einigen Herstellern künstlich mit Ballaststoffen
aufgepeppt. Die verwendeten faserigen Ballaststoffkonzentrate werden
z.B. aus den Halmen des Weizens gewonnen – sind also technologisch
aufbereitetes Stroh! Die Verwendung des Stroh-Extraktes hat neben der
Ballaststoffanreicherung den Vorteil für den Hersteller, dass die Fasern
zusätzlich Wasser binden. Dies führt zwangsläufig zu mehr Saftigkeit,
einer erhöhten Teigausbeute und somit mehr Gewicht des Brotes.
Bei
einer Überprüfung in Hannover sind vier Erzeugnisse mit
Weizenhalmfasern in der Zutatenliste aufgefallen. Diese loben auf den
Verpackungen teilweise den Vorteil eines hohen Ballaststoffgehaltes aus:
Mehrkornbrötchen „Vital & Fit“, das Toastbrot und das Sandwichbrot
„Balance active" von der Harry-Brot GmbH sowie die Mehrkornbrötchen
„Vital & Fit“ von Goldähren Brotland GmbH. Der Anteil
Weizenstrohfaser vom Toast und dem Sandwich macht mit 1,5 Prozent rund
ein Viertel des Ballaststoffgehaltes aus (Durchschnittlicher
Ballaststoffgehalt pro 100 Gramm: 6,8 Gramm). Bei den Mehrkornbrötchen
gibt es gar keine Angabe, wieviel „Stroh im Brot steckt“. Mit der
Auslobung der Weizenhalmfasern: „Die sieht man nicht und schmeckt man
nicht, sie machen Balance activ jedoch so ballaststoffreich wie ein
Vollkorn-Sandwich/Toast“ entsteht für den Verbraucher der Eindruck,
dass Weizenhalmfaser eine besonders wertvolle Zutat ist. Das stimmt
jedoch nicht. „Auf den Inhalt, nicht auf die Werbung kommt es an.“
kommentiert Brigitte Ahrens der Verbraucherzentrale. „Der Vorteil bei
der Verwendung von Vollkornmehlen im Gegensatz zu Weizenfasern ist neben
dem natürlich hohen Ballaststoffgehalt auch der Gehalt an Vitaminen und
Mineralstoffen“.
Die
Verbraucherzentrale fordert daher eine genaue Kennzeichnung der
Weizenhalmfaser auf der Verpackung. Schon aus der Verkehrsbezeichnung
sollen Verbraucher erkennen können, um welches Brot es sich handelt. Aus
dem „Weizenbrot mit 14 % Vollkornanteil“ muss ein „Weizenbrot mit
Vollkorn, Sonnenblumenkernen, Leinsamen und Weizenstrohfaser“ werden.
Die tabellarische Darstellung unserer Ergebnisse finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/stroh-im-brot-tabelleDienstag, 6. Mai 2014
Erstes Repair Café in Hannover
Die erste
Stadt-Teil-Werkstatt von Hannover mit Repair-Café hat eröffnet. Der Grundgedanke hinter beiden:
Reparieren statt Wegwerfen.
Das Repair Café ist ein kostenloses Angebot
für Alle, in der Stadt-Teil-Werkstatt können gegen einen kleinen Obolus
kaputte Gegenstände mit Hilfe von Fachleuten repariert werden.
Werk-statt-Schule e.V.
Kniestraße 10, 30167 Hannover-Nordstadt
Es bringt viel Spaß, etwas zu reparieren.
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