Freitag, 30. August 2013

Neues Vergabegesetz benachteiligt kleinere Unternehmen



Pressemitteilung

Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition in Niedersachsen zum neuen Vergaberecht benachteiligt kleinere und mittelständische Unternehmen in Niedersachsen. Der Entwurf des Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge integriert mehrere sachfremde Gesichtspunkte und Anforderungen, die von den FAMILIENUNTERNEHMERN abgelehnt werden.
So sieht der Gesetzesentwurf eine eigenständige Rechtsgrundlage für einen Mindestlohn von 8,50 EUR vor. Der Mindestlohn soll regelmäßig von einer Preiskommission überprüft werden. Damit will das Gesetz eine dritte Rechtsgrundlage neben dem Entsendegrund allgemeinverbindlichen Tarifverträgen etablieren. „Ein gesetzlicher Mindestlohn führt stets zu Marktverzerrungen und wird Beschäftigte mit einfacher Qualifikation aus dem Arbeitsmarkt ausgrenzen,“ so Ulrich Herfurth, Landesvorsitzender der FAMILIENUNTERNEHMER in Niedersachsen.
„Unter dem Strich werden die Belastungen aus Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe höher sein als die Einnahmen des Staates aus erhöhtem Steueraufkommen.“
Die FAMILIENUNTERNEHMER kritisieren auch die Einforderung sozialer Standards für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern. Behinderte, Langzeitarbeitslose und Frauen müssen künftig auch im Bezug auf das ausgeschriebene Projekt quotal entsprechend eingesetzt werden. Dieses ist für kleinere und mittlere Unternehmen in der Regel nicht möglich.
Letztlich sollen alle Bieter garantieren, dass Sie nur Produkte einsetzen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden.
Somit also auch garantieren, dass nirgends Lohndumping oder Kinderarbeit zum Einsatz kam. Dieses ist für kleinere und mittelständische Unternehmen weder überschaubar, noch als Garantie von ihren
Vorlieferanten einforderbar. Diese Unternehmen können sich also künftig an Ausschreibungen nicht mehr beteiligen. Falls sie sich dennoch beteiligen und ihnen der Zuschlag erteilt wird, ist die Auftragserteilung hochgradig gefährdet: unterlegene Wettbewerber werden sehr leicht darlegen können, dass die Garantieerklärungen eines kleinen Anbieters nicht belastbar sind und daher der Zuschlag nicht erteilt werden darf. Damit werden weitere regionale mittelständische Unternehmen aus dem Markt ausscheiden.
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Die FAMILIENUNTERNEHMER – ASU
und JUNGE UNTERNEHMER – BJU
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Kontakt: Ulrich Herfurth, Landesvorsitzender


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